Saudi-Arabien · Payroll-Leitfaden

Lohnsteuer in Saudi-Arabien

Saudi-Arabien erhebt keine Einkommensteuer auf Arbeitsgehälter. Der einzige gesetzliche Abzug auf einer saudischen Gehaltsabrechnung ist der GOSI-Sozialversicherungsanteil — das bedeutet das genau.

0 %Einkommensteuer auf Arbeitsgehälter

Die kurze Antwort

Es gibt keine Einkommensteuer auf Gehälter in Saudi-Arabien, weder für saudische Staatsangehörige noch für Expats. Vom Brutto werden nur der GOSI-Anteil (saudische Staatsangehörige) und vertragliche Abzüge einbehalten; Expats haben überhaupt keinen GOSI-Abzug auf Arbeitnehmerseite.

Was tatsächlich abgezogen wird

Für eine saudische Staatsangehörige oder einen saudischen Staatsangehörigen im bestehenden GOSI-System zahlt die Person 9,75 % des beitragspflichtigen Lohns (9 % Rente + 0,75 % SANED, Arbeitslosenversicherung). Dieser Lohn ist nur Grundgehalt plus Wohnzulage, gedeckelt bei 45.000 SAR im Monat. Andere Zulagen — Transport, Telefon, Provision — gehören nicht zur Grundlage. Bei Expats gibt es keinen GOSI-Abzug auf Arbeitnehmerseite; der Arbeitgeber zahlt allein 2 % für die Berufsunfalldeckung.

  • Beitrag saudischer Beschäftigter9,75 %
  • Rente9 %
  • SANED0,75 %
  • Beitragspflichtiger LohnGrundgehalt plus Wohnzulage
  • Obergrenze45.000 SAR
  • Nicht in der GrundlageTransport, Telefon, Provision
  • GOSI der ExpatsKeiner
  • Arbeitgeber, Expat, Berufsunfälle2 %

Weil eine Gehaltsabrechnung in den meisten Ländern Einkommensteuer enthält und es naheliegt, sie auch hier zu erwarten. In Saudi-Arabien gibt es diese Zeile bei Gehältern schlicht nicht. Was es gibt, ist eine Mehrwertsteuer auf Waren und Dienstleistungen und Pflichten auf Unternehmensebene (Zakat / Körperschaftsteuer und, in manchen Fällen, Quellensteuer auf grenzüberschreitende Zahlungen) — nichts davon berührt ein gewöhnliches Gehalt.

  • Einkommensteuer auf Gehälter steht nicht auf einer saudischen Gehaltsabrechnung.
  • Mehrwertsteuer gilt für Waren und Dienstleistungen.
  • Zakat und Körperschaftsteuer sind Pflichten auf Unternehmensebene.
  • Quellensteuer kann auf manche grenzüberschreitenden Zahlungen anfallen.

GOSI-Beiträge berechnen

Der Arbeitnehmeranteil, die Obergrenze von 45.000 SAR und die Behandlung von Saudis und Expats, auf Grundgehalt plus Wohnen.

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